„Der Gesetzgeber hat den Konsum von Cannabis freigegeben“. Das ist die Annahme vieler Jugendlicher. Doch stimmt das überhaupt? Der Blick in das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG) zeigt deutlich, dass Besitz und Konsum enorm eingeschränkt sind und Verstöße drastische Bußgeldandrohungen zur Folge haben. Auch die Weitergabe und der Verkauf von Cannabis sind im neuen KCanG sehr deutlich als verboten herausgearbeitet.
Wir haben uns sehr gefreut, dass wir den Kriminalhauptkommissar der Münchener Polizei Herrn Michael Riehlein vom Kommissariat 105 für Prävention für einen Elternvortrag zu den rechtlichen Neuerungen durch das Gesetz gewinnen konnten: Herr Riehlein hat eindrücklich erläutert, welche Konsequenzen das neue Gesetz konkret für Jugendliche und ihre Eltern hat und kam mit uns in einen regen Austausch über die Fragen und Sorgen der Eltern.
Der Vortrag, in dem es vor allem um rechtliche Aspekte ging, war eine tolle Ergänzung unseres bereits bestehenden Suchtprävention-Konzeptes!
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