Biligualer Geschichtsunterricht

Das ISGY bietet seit dem Schuljahr 2024/25 als freiwilliges Angebot bilingualen Geschichtsunterricht für die 9. und 10. Klassen an (Englisch/Deutsch). Im Unterricht kommen immer wieder bilinguale Module vorkommen. „Bilinguale Module sind mehrstündige zweisprachige Unterrichtseinheiten innerhalb des regulären Fachunterrichts“ (Schreiben Kultusministerium). Dabei entsteht kein zusätzlicher Unterrichtsinhalt, aber es ergeben sich andere Perspektiven und Möglichkeiten. Ob eine Stunde oder eine Stundensequenz auf Englisch oder Deutsch stattfindet, hängt von verschiedenen Aspekten wie z.B dem Stundenthema ab (z.B. die Welt nach Ende des Kalten Kriegs). Erfahrungsgemäß können wir in knapp einem Drittel der Geschichtsstunden englischsprachige Elemente gewinnbringend nutzen. Der Geschichtsunterricht bleibt aber Sachfachunterricht und wird nicht zu einem erweiterten Fremdsprachenunterricht. Die Jugendlichen können erleben, dass die Fremdsprache hier nicht der Lerngegenstand ist, sondern ein Mittel des Wissenserwerbs und der Kommunikation.

Zur Bewertung von schriftlichen Leistungen: deutschsprachig unterrichtete Einheiten werden auf Deutsch abgeprüft. Für englischsprachige Module legt die Lehrkraft das Material fest und die Schülerinnen und Schüler wählen selbst eine Sprache für dessen Bearbeitung. Fremdsprachenkenntnisse werden nicht benotet. Allerdings empfehlen wir solide Englischkenntnisse. Bei
einer Englischnote 4 oder schlechter zum Halbjahr empfehlen wir eine genaue Abwägung. Der Besuch des bilingualen Geschichtsunterrichts im Jahreszeugnis vermerkt. Die Schülerinnen und Schüler werden in der 8. bzw. 9. Klasse über Konzept, Ziele und Verfahrensweisen des bilingualen Geschichtsunterrichts informiert und konnten Fragen klären. Bilinguale und deutschsprachige Geschichtskurse finden parallel statt. Die
Lerngruppen im Fach Geschichte ergeben sich unabhängig der regulären Klassenzuteilung (vgl. Religionsunterricht). Die Anzahl und Größe der Kurse sind abhängig von der Kurswahl und der Verfügbarkeit der Lehrkräfte. Die Anmeldung ist für ein ganzes Schuljahr verbindlich. Schülerinnen und Schüler, die in der 9. Klasse bilingualen Geschichtsunterricht hatten, müssen sich neu anmelden. Sie
kommen nicht automatisch in den Bili-Zweig der 10. Klasse.