Latinum
Nachweis des Latinums über den Pflichtunterricht
„Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Gymnasien, die Latein als erste bzw. zweite Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 erlernt haben, haben das Latinum nachgewiesen, wenn sie im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 im Fach Latein mindestens die Note „ausreichend“ erzielen. Der Nachweis des Latinums gilt in diesem Fall unbeschadet davon, ob das Klassenziel der Jahrgangsstufe 10 erreicht wurde.“
Gesicherte Lateinkenntnisse
Nachweis von gesicherten Lateinkenntnissen („kleines Latinum“) über den Pflichtunterricht
„Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, die Latein als erste bzw. zweite Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 erlernt haben, haben gesicherte Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) nachgewiesen, wenn sie im Jahresfortgangszeugnis der Jahrgangsstufe 9 im Fach Latein mindestens die Note „ausreichend“ erzielen. Der Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) gilt in diesem Fall unbeschadet davon, ob das Klassenziel der Jahrgangsstufe 9 erreicht wurde.“
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