Der AK Digitalisierung erkundete Konzepte der Tabletnutzung im Unterricht. Seit dem Schuljahr 2021/22 können Schüler*innen ab Klasse – vorerst Klasse 9 – nun Klasse 10 ein privates Tablet als persönliches Lernwerkzeug mitbringen und für schulische Zwecke einsetzen – BYOD (Bring Your Own Device). Für Schüler*innen der Klassen 5-9 stehen wie bisher Klassensätze von Schultablets für die Nutzung in einzelnen Unterrichtsstunden zur Verfügung. In der Oberstufe ist die Nutzung des Tablets soweit organisatorisch möglich ein Kriterium zur Kursbildung, so dass der Unterricht auf die Nutzung des Tablets durch alle SchülerInnen des Kurses ausgerichtet kann. Die tatsächliche Nutzung sowie Vor- und Nachteile im praktischen unterricht wurden intern evaluiert. Daraus sowie aus den Erfahrungen im Unterricht erfolgte die Anebung des Einstiegsalters auf die 10. Klasse ab dem Schuljahr 2023/24. Die Entscheidung gegen schuleinheitliche Vorgaben zu Hersteller oder Betriebssystem der BYOD-Tablets und stattdessen für eine private Anschaffung der Geräte, welche bestimmte Mindeststandards erfüllen müssen, hat sich sehr bewährt. Die Verantwortung für alle auf dem Tablet gespeicherten Daten und Einstellungen trägt ausschließlich der/die Schüler*in bzw. die Eltern. Eine Administration der schülereignen Geräte durch die Schule erfolgt nicht. Für die Nutzung und Installation bestimmter Apps für den Unterricht geben Schule und Lehrkräfte – insbesondere in den Tabletkursen – jedoch Hilfestellung.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.