Experimentieren

Versuchsprotokoll

In den höheren Jahrgangsstufen wird ein Protokoll zum Experiment komplett selbst verfasst. Dafür gibt es ein einheitliches Schema, das heißt FARBE. F wie Fragestellung und Hypothese, A wie Aufbau dazu gehören Materialliste, Skizze und Durchführungsbeschreibung, R wie Regeln zur Sicherheit, zum Umgang mit den Materialien und was sonst allgemein zu beachten ist. Die Beobachtungen, B, werden meist in einer Tabelle festgehalten und den Abschluss bildet E wie Erklärung/Erläuterung. Dafür werden schon mal Graphen erstellt und vor allem der physikalische Hintergrund erklärt.

Experimentierregeln

Alle experimentieren sehr gerne mit den Schülerexperimentierkästen. Im Moment werden die Kästen sehr oft verwendet, ein einzelner Kasten manchmal sogar dreimal an einem Tag. Damit das überhaupt so weiter gehen kann, müssen die Materialien in Takt bleiben, richtig zugeordnet und an Ort und Stelle aufgeräumt sein.

Deshalb gibt es unabhängig von den Sicherheitsregeln auch Experimentierregeln. Sie geben an, wie das Markierungssystem und die Vollständigkeitskontrollen ablaufen. Auf was der einzelne bei der Handhabung achten soll.

Wir haben sehr hochwertige Materialien, die so ausgelegt sind, dass sie auch in der Oberstufe benutzt werden können. Wir vertrauen daher in hohem Maße auf die Umsichtigkeit unserer Schülerinnen und Schüler, die sich vorsichtig herantasten und selbst genau die Materialien anschauen und Schwung/Kraft bei der Benutzung dosieren.

Mit den Materialien könne so gute Ergebnisse erzielt werden, dass selbst wir Lehrer sie oft lieber hernehmen, als unsere Demonstrationsexperimente. Das liegt daran, dass es sich um sehr hochwertige Materialien und ausgetüftelte Experimente handelt.

Die Materialien gehen definitiv kaputt, wenn sie aus Tischhöhe herabfallen und mit „viel hilft viel” kommt man nicht weiter, sondern muss ganz aufhören. Wie im wirklichen Leben gilt: nach ganz fest kommt ganz ab. Es sind keine Grundschul-Experimentierkästen mehr – nicht umsonst werden sie in aller Regel erst ab der 7. Jahrgangsstufe eingesetzt.

Die Schülerinnen und Schüler werden dazu erzogen, sich zu melden, wenn etwas durch unsachgemäße Benutzung kaputt oder verloren gegangen ist und dabei unterstützt die Teile selbst nach zu bestellen/reparieren zu lassen. Die Eltern werden gebeten dabei zu helfen, in dem sie die eigentliche Bestellung ausführen und dafür anfallende Kosten über ein Haftpflicht-Versicherung abzudecken bzw. sollte die Haftpflicht ausfallen, selbst zu tragen. In der Regel handelt es sich um Beträge unter 150 € oft unter 40 €, aber einzelne der Geräte (z.B. MGA, Spannungsgeber, Vielfachmessgerät) können viele hundert Euro kosten bei einem Totalschaden.

Im wirklichen Leben gibt es kein kostenloses neues Gerät, wenn eines kaputt geht, sondern jeder muss selbst dafür aufkommen. Falls es im eigenen Haushalt passiert, bezahlt nicht einmal eine Haftpflichtversicherung. Wir finden es wichtig, dies auf pädagogischem Weg auch den Jugendlichen zu vermitteln. Übrigens ausgenommen ist bei uns natürlich ein, in einigen Jahren auftretender, Verschleiß, für den die Schule aus ihrem limitierten laufenden Budget aufkommt. Sollten Schüler unseren Ansatz bestehend aus Umsicht, Ehrlichkeit und Haftung/Ersatzbeschaffung unterlaufen, wird dies mit Sozialdienst an der Gemeinschaft geahndet.