Obwohl ein Taschenrechner im bayerischen Gymnasium generell nur nach Absprache mit der Lehrkraft und ab der 8. Jahrgangsstufe zugelassen ist, wird der Taschenrechner bereits in der 7. Jahrgangsstufe angeschafft und eingeschränkt im Physik-Unterricht im Rahmen von NuT eingesetzt.
Es gibt eine Reihe zugelassener Taschenrechner. Damit Ihr Kind diesen langfristig nutzen kann, müssen die Taschenrechnerfunktionen unbedingt eine Binomialverteilung (ansonsten muss im Abitur in einem Tabellenwerk nachgeschaut werden) und eine Anzeige für Tabellenkalkulation einschließen (numerische Differentialrechnung und Integration und sonstiges Lösen von Gleichungen sind allerdings nicht erlaubt).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ein bestimmtes Modell auswählen müssen, um alle gleichzeitig unterrichten zu können. Die komplexe Bedienung der oben erwähnten Funktionen kann nur am gleichen Modell im Unterricht besprochen werden.
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